Wann müssen Grunderwerbsteuer und sonstige Kaufnebenkosten wie

Notar, Makler und Grundbuchamt bezahlt werden?

Grundsätzlich verhält es sich hier so wie im sonstigen wirtschaftlichen Leben:
Gezahlt werden muss regelmäßig nach Erhalt der jeweiligen Rechnung.

Notarkosten

Die Rechnung des Notars erhält man mit der Zusendung der Abschrift des Kaufvertrages relativ kurzfristig und die Zahlung ist sofort fällig. Die gewöhnliche Schonfrist beträgt etwa zwei bis vier Wochen.

Maklercourtage ( Provision )

Sollte Ihre Immobilie über einen Makler oder ein Maklerunternehmen vermittelt worden sein, wird die Vermittlungsprovision zum Zeitpunkt des Kaufabschlusses durch Unterschrift beim Notar fällig. Sie erhalten dann eine Rechnung vom Makler, die in der Regel innerhalb von 14 Tagen zu begleichen ist. Die Zahlungsfristen sind der jeweiligen Rechnung zu entnehmen.

Grundbuchkosten

Die Rechnungen vom Grundbuchamt erhält man, nachdem dort die Eintragungen vorgenommen worden sind. Die ersten Eintragungen sind die Auflassungsvormerkung und etwaige Grundpfandrechte und erfolgen in der Regel circa vier bis sechs Wochen nach Beurkundung. Die letzte Eintragung ist die Auflassung (Eigentumsumschreibung) nach Zahlung und Übergabe der Immobilie. Zahlungsziel beim Grundbuchamt ist in der Regel zwei Wochen.

Grunderwerbsteuer

Die Rechnung über die Grunderwerbsteuer erhält man etwa sechs bis acht Wochen nach Beurkundung und hat dann genau einen Monat Zeit, um zu bezahlen. Den zugehörigen Zahlungsbescheid erhält man vom Finanzamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die neue Immobilie liegt (daher „Liegenschaftsfinanzamt“ genannt). Auch wenn der Immobilienkauf zu einem späteren Zeitpunkt vereinbart wurde, ist die Grunderwerbsteuer mit Erhalt des Grunderwerbsteuer-Bescheids fällig.

Grunderwerbsteuersatz in Deutschland zum 1. Januar 2017

Zusammenfassung

Kostenart Zeitraum Zahlungsziel
Notar Kurzfristig nach Beurkundung sofort
Maklercourtage* Nach Abschluss des Kaufvertrages ca. 2 Wochen
Grundbuchkosten ca. 4-6 Wochen nach Beurkundung
zusätzlich nach Übergabe
ca. 2 Wochen
Grunderwerbsteuer ca. 2-3 Wochen nach Beurkundung 4 Wochen

*bei Vermittlung der Immobilie durch einen Immobilienmakler