Wann müssen Grunderwerbsteuer und sonstige Kaufnebenkosten wie
Notar, Makler und Grundbuchamt bezahlt werden?
Grundsätzlich verhält es sich hier so wie im sonstigen wirtschaftlichen Leben:
Gezahlt werden muss regelmäßig nach Erhalt der jeweiligen Rechnung.
Notarkosten
Die Rechnung des Notars erhält man mit der Zusendung der Abschrift des Kaufvertrages relativ kurzfristig und die Zahlung ist sofort fällig. Die gewöhnliche Schonfrist beträgt etwa zwei bis vier Wochen.
Maklercourtage ( Provision )
Sollte Ihre Immobilie über einen Makler oder ein Maklerunternehmen vermittelt worden sein, wird die Vermittlungsprovision zum Zeitpunkt des Kaufabschlusses durch Unterschrift beim Notar fällig. Sie erhalten dann eine Rechnung vom Makler, die in der Regel innerhalb von 14 Tagen zu begleichen ist. Die Zahlungsfristen sind der jeweiligen Rechnung zu entnehmen.
Grundbuchkosten
Die Rechnungen vom Grundbuchamt erhält man, nachdem dort die Eintragungen vorgenommen worden sind. Die ersten Eintragungen sind die Auflassungsvormerkung und etwaige Grundpfandrechte und erfolgen in der Regel circa vier bis sechs Wochen nach Beurkundung. Die letzte Eintragung ist die Auflassung (Eigentumsumschreibung) nach Zahlung und Übergabe der Immobilie. Zahlungsziel beim Grundbuchamt ist in der Regel zwei Wochen.
Grunderwerbsteuer
Die Rechnung über die Grunderwerbsteuer erhält man etwa sechs bis acht Wochen nach Beurkundung und hat dann genau einen Monat Zeit, um zu bezahlen. Den zugehörigen Zahlungsbescheid erhält man vom Finanzamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die neue Immobilie liegt (daher „Liegenschaftsfinanzamt“ genannt). Auch wenn der Immobilienkauf zu einem späteren Zeitpunkt vereinbart wurde, ist die Grunderwerbsteuer mit Erhalt des Grunderwerbsteuer-Bescheids fällig.
Grunderwerbsteuersatz in Deutschland zum 1. Januar 2017
Zusammenfassung
Kostenart | Zeitraum | Zahlungsziel |
Notar | Kurzfristig nach Beurkundung | sofort |
Maklercourtage* | Nach Abschluss des Kaufvertrages | ca. 2 Wochen |
Grundbuchkosten | ca. 4-6 Wochen nach Beurkundung zusätzlich nach Übergabe |
ca. 2 Wochen |
Grunderwerbsteuer | ca. 2-3 Wochen nach Beurkundung | 4 Wochen |
*bei Vermittlung der Immobilie durch einen Immobilienmakler