Zunächst einmal vorweg:
Dieses Bestellerprinzip bezieht sich ausschließlich auf den Mietwohnungsmarkt. Verkäufe sind hiervon bis 23.12.2020 ausgenommen.
Es gilt ab 01.06.2015
Danach muss diejenige Partei eines Mietvertrags die Provision bezahlen, die den Makler mit der Vermittlung eines Mietvertrags beauftragt. Aufgrund dieser Vorschrift bezahlt nun in der Regel der Vermieter die Provision bei der Neuvermietung einer Wohnung. Sollte ein Kunde jedoch einen Makler explizit mit der Immobiliensuche beauftragen, so ist dieser im Erfolgsfall dann weiterhin provisionspflichtig.